Eine Krankenbeförderung kann in Anspruch genommen werden, wenn man aus medizinischen Gründen nicht selbstständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu einer Therapie gelangen kann. Typische Fälle sind Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien, aber auch nach Operationen oder bei eingeschränkter Mobilität.
Wenn ein Krankenhaus eine Krankenbeförderung veranlasst – zum Beispiel für eine Entlassung, eine Verlegung oder eine ambulante Behandlung – stellt in der Regel der behandelnde Arzt oder die Krankenhausverwaltung die entsprechende Verordnung aus. Das Krankenhaus dokumentiert den medizinischen Grund für die Fahrt und übergibt die Verordnung direkt an den Patienten oder organisiert bei Bedarf gleich den Transport.
Wenn eine Krankenbeförderung aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist, ist die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder ein anderer Unfallversicherungsträger (z. B. Unfallkasse) verantwortlich. In diesen Fällen gilt, dass die Krankenfahrt mit dem Unfall oder der Berufskrankheit im Zusammenhang stehen muss. Die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Nicht alle Fahrten werden von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern übernommen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Beförderung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise, wenn es sich um eine Fahrt zu einer privaten Behandlung, einer Reha oder einem Kuraufenthalt handelt. Natürlich auch, wenn der Wunsch nach einer komfortablen, zuverlässigen Beförderung besteht, wie beispielsweise zu einem Firmenevent oder der Transport zum Flughafen.
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